Hintergrundinformationen zur Prostitution in Österreich, gesetzliche Regelungen und Maßnahmen

Hintergrund

Die Eindämmung des Menschenhandels erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Zusammenhang mit Prostitution wird oft ein generelles "Verbot des Verkaufs von sexuellen Dienstleistungen" als Mittel angesehen.

Experten in Österreich sind sich jedoch weitgehend einig, dass es besser ist, sexuelle Dienstleistungen zu regulieren, als den bestehenden Markt durch ein Verbot in die Illegalität zu drängen. Auch wenn Prostitution ein besonders prekäres und ausbeuterisches Arbeitsfeld ist, entscheiden sich viele Frauen bewusst dafür, ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf sexueller Dienstleistungen zu verdienen.

SexarbeitLänder, die ein Verbot eingeführt haben, zeigen, dass die Nachfrage nicht wirksam verhindert werden kann, und drängen die Anbieter von Sexdienstleistungen in die Illegalität, wo sie einem noch größeren Risiko der Ausbeutung ausgesetzt sind.

Ein legaler Markt hingegen bietet die Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu nehmen, ermöglicht Kontrollen und erleichtert die Identifizierung und Unterstützung potenzieller Opfer von sexueller Gewalt oder Nötigung (einschließlich Menschenhandel).

Aber auch die Regulierung ist mit großen Herausforderungen verbunden. Erstens muss die sexuelle Integrität der in der Prostitution tätigen Personen gewahrt werden - ein Balanceakt, da die Tätigkeit aus sexuellen Handlungen besteht. Zweitens handelt es sich nach wie vor um ein Arbeitsumfeld, das von Zuhälterei und Ausbeutung geprägt ist, eine Tatsache, die bei allen Regelungen berücksichtigt werden muss.

Darüber hinaus und vor allem ist es angesichts der spezifischen Risiken notwendig, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die einen jederzeitigen Wechsel ermöglichen.
Gesetzliche Regelung in Österreich

Prostitution, also die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch Erwachsene, ist in Österreich grundsätzlich legal.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sind Verträge über sexuelle Dienstleistungen zwischen Sexdienstleistern einerseits und Kunden andererseits grundsätzlich zulässig. Eine Verpflichtung zur tatsächlichen Erbringung der sexuellen Dienstleistung wird dadurch jedoch nicht begründet. Diese Einschränkung ist notwendig, um die sexuelle Integrität von Sexdienstleistern zu schützen.

Der Oberste Gerichtshof hat sich jedoch bisher nicht dazu geäußert, ob auch Arbeitsverträge generell zulässig sind.

Arbeitsrechtlich werden Sexdienstleisterinnen und -dienstleister bisher generell als Selbstständige angesehen, unabhängig von ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Steuerrechtlich und/oder sozialversicherungsrechtlich können sie jedoch aufgrund ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen als Arbeitnehmer eingestuft werden. Dies führt in der Praxis zu Rechtsunsicherheit.

Eine weitere bundesrechtlich relevante Regelung ist die Verpflichtung für Sexdienstleister, sich alle sechs Wochen auf bestimmte sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen zu lassen.

Die Bedingungen, unter denen sexuelle Dienstleistungen tatsächlich angeboten werden dürfen, fallen allerdings in die Regelungskompetenz der Bundesländer. Der Landesgesetzgeber regelt die persönlichen Voraussetzungen (vor allem die Altersgrenze), die zulässigen Arbeitsorte und die Voraussetzungen für den Betrieb eines Bordells. Dies hat zu einer sehr vielfältigen Regelungslandschaft geführt.

 

Maßnahmen

Um Wege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sexdienstleisterinnen und -dienstleistern in Österreich zu entwickeln, wurde im Juni 2007 im Rahmen der Task Force Menschenhandel erstmals eine interdisziplinäre Expertengruppe unter der Leitung des Frauenreferats eingerichtet.

Dieses Gremium schloss seine Arbeit im Juni 2008 mit einem umfassenden Bericht ab, der den rechtlichen Status der Prostitution und dessen Auswirkungen darlegt. Darüber hinaus enthält er ein breites Spektrum an Maßnahmen - insbesondere für den Bereich der Bundeskompetenzen.

Im März 2009 wurde im Rahmen der Task Force "Menschenhandel" eine weitere Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Wiederum unter der Leitung der Frauenabteilung und mit dem Auftrag einer vertieften Diskussion, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Bundesländer.

Diese Arbeitsgruppe ist im Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel als Unterarbeitsgruppe der Task Force Menschenhandel verankert. Sie hat ihre Ergebnisse in drei ausführlichen Berichten (Mai 2012 und aktualisiert im März 2015 und Mai 2018) zusammengefasst. Sie enthalten eine ausführliche Beschreibung der einschlägigen Rechtslage und der vorherrschenden Probleme sowie Empfehlungen und bereits ergriffene Umsetzungsmaßnahmen. Alle Berichte wurden dem Ministerrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Zur Frage Regulierung versus Verbot hat die Arbeitsgruppe auch ein Positionspapier verfasst, in dem sie ihre grundsätzliche Haltung zur Regulierung von sexuellen Dienstleistungen darlegt.


Unterstützung und Information

 

Documents 

 

Brochure Sexwork-Info 

Sexwork-Info, eine umfassende Informationsbroschüre für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter mit Adressen von Beratungsstellen und anderen einschlägigen Einrichtungen auf Bulgarisch, Chinesisch, Tschechisch, Englisch, Deutsch, Ungarisch, Rumänisch und Spanisch.

 

weitere information 

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